Überprüfung bestehender Versorgungswerke

 

Auf Grund unserer permanenten Tätigkeit in Unternehmen aller Branchen und Bereiche hat die Erfahrung im operativen Geschäft gezeigt, dass in der Regel die für eine bAV notwendigen Rechtsbegründungsakte entweder gar nicht oder nur lückenhaft vorhanden sind. Die (wenn überhaupt) vorhandenen Dokumente lassen sehr häufig dringenden Handlungsbedarf im Bezug auf deren Inhalt und die mittlerweile veränderten Rechtslage erkennen.

Wir überprüfen vorhandene Dokumente auf deren Rechtsinhalt und bringen diese in der Form auf den neuesten Stand, dass eine einheitliche Lösung im Unternehmen existent wird. Anschließend haben von uns betreute Unternehmen auf das bestehende, für die Zukunft evtl. abgeänderte Versorgungswerk Rechtssicherheit durch für die Vergangenheit und die Zukunft gleichlautende Rechtsbegründungsakte, unabhängig davon welche Versorgungsträger bis heute im Unternehmen integriert sind oder zukünftig Bestandteil der bAV werden.

 
 

Der schnellste Weg um sich über eine Sache klar zu werden ist das Gespräch
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