Sowohl im Bereich der versicherungsförmigen Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) als auch bei der versicherungsförmigen Rückdeckung von Unterstützungskassen und Pensionszusagen können wir bei entsprechenden Größenordnungen auf teilweise oder voll vergütungsfreie Tarife bei allen Gesellschaften zugreifen. Das bedeutet, dass zu Gunsten einer höheren Ablaufleistung für die Leistungsempfänger eine geringere oder gar keine Vermittlungsvergütung in das Tarifwerk einkalkuliert ist. Im Fall solche Tarife zur Anwendung kommen sollen ist eine Honorarvereinbarung mit uns zu treffen, die unsere Vergütung je nach Aufwand, Umfang und Besonderheiten regelt.