Honorarberatung

 

Ein erstes „Kennenlern-Gespräch“ ist für Sie auf jeden Fall kostenfrei und unverbindlich.

Kommt es zu einer Zusammenarbeit ist die Frage der Vergütung ganz entscheidend davon abhängig, was wir für Sie leisten sollen.

Erteilen Sie uns ein Gesamtmandat, d.h., Sie beauftragen uns mit der Einrichtung und Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen, können wir weitestgehend auf Honorare verzichten, wenn wir stattdessen von den Produktgebern/Versicherungsgesellschaften die üblichen Abschlusscourtagen erhalten.

Wollen Sie Ihre betriebliche Altersversorgung dagegen über einen anderen Dienstleister abwickeln und unser Know-how nur für ausgewählte Leistungen in Anspruch nehmen, dann beraten wir Sie auch gerne auftragsabhängig auf Honorarbasis. Solche Leistungen könnten sein:

  • Sichten bereits vorhandener bAV-Verträge auf Arbeitgeberhaftungsrisiken
  • Erstellen eines attraktiven rechtssicheren bAV-Konzepts
  • „Hotline“ für alle Fragen rund um das Thema bAV
  • Beratung Ihrer Mitarbeiter
  • Bewerten von bAV-Verträgen, die Mitarbeiter bei Neueintritt von vorherigen Arbeitgebern mitbringen
  • etc.

Die Höhe des Honorars orientiert sich i.d.R. am erforderlichen Zeitaufwand. Aber auch Pauschalhonorare sind darstellbar.

Der schnellste Weg um sich über eine Sache klar zu werden ist das Gespräch
  0711 - 22 00 75 - 0