Ein erstes „Kennenlern-Gespräch“ ist für Sie auf jeden Fall kostenfrei und unverbindlich.
Kommt es zu einer Zusammenarbeit ist die Frage der Vergütung ganz entscheidend davon abhängig, was wir für Sie leisten sollen.
Erteilen Sie uns ein Gesamtmandat, d.h., Sie beauftragen uns mit der Einrichtung und Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen, können wir weitestgehend auf Honorare verzichten, wenn wir stattdessen von den Produktgebern/Versicherungsgesellschaften die üblichen Abschlusscourtagen erhalten.
Wollen Sie Ihre betriebliche Altersversorgung dagegen über einen anderen Dienstleister abwickeln und unser Know-how nur für ausgewählte Leistungen in Anspruch nehmen, dann beraten wir Sie auch gerne auftragsabhängig auf Honorarbasis. Solche Leistungen könnten sein:
Die Höhe des Honorars orientiert sich i.d.R. am erforderlichen Zeitaufwand. Aber auch Pauschalhonorare sind darstellbar.