BAV Konzepte für Mitarbeiter

 

Wir erstellen speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen unserer Mandanten (z. B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, bestehende Versorgungswerke, bundesweite Filialbetriebe, Tochtergesellschaften etc.) zugeschnittene Konzepte, die sowohl für die Arbeitgeber, als auch für die Arbeitnehmer in einem intelligenten Zusammenspiel der gesetzlichen Grundlagen erfreulich sind.

Anbei erhalten Sie ein paar in einfachen Worten gefasste Beispiele:

Arbeitnehmer
Mit einer leicht verständlichen Präsentation zeigen wir der Belegschaft auf, wie es möglich ist mit einem eigenen Nettoaufwand von lediglich € 10,-- bis € 30,-- und Zuschüssen vom Staat und vom Arbeitgeber (die sich für das Unternehmen i. d. R. kostenneutral verhalten) einen dreistelligen Betrag insolvenzsicher und Hartz IV geschützt Monat für Monat für einen gesicherten Lebensabend beiseite zu legen

Mittlere Führungsebenen
Als mittlere Führungsebene bezeichnen wir Mitarbeiter des Unternehmens, deren Verdienst in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherungen West liegt. Profitieren Sie hier von einem praxiserprobten Konzept, das sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmern Sozialversicherungsbeiträge und Steuerabgaben einspart. Hierbei erzeugen wir eine Win – Winsituation, die sich deutlich an der Motivation der Mitarbeiter bemerkbar macht und auch eine gewisse Bindungsmechanik ans Unternehmen mit sich bringt.

Geringfügig Beschäftigte
Sobald ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis über einen Bruttoverdienst von mehr als € 450,-- monatlich hinausgeht, wird es nach Steuerklasse (meist V oder sogar VI) eingestuft und somit uninteressant. Sollte die Auftragslage oder ein anderer Umstand eine Mehrarbeit erfordern, zeigen wir Lösungen auf, wie über die bAV der geringfügige Beschäftigungsstatus erhalten bleibt und sich das Unternehmen für diesen Betrag sogar noch die 30% Lohnnebenkosten einspart.

 
 

Der schnellste Weg um sich über eine Sache klar zu werden ist das Gespräch
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