Im Bereich des Betriebsrentengesetzes/ bAV bewegen wir uns übergreifend in mehreren Rechtsgebieten wie z. B. Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuer-, Tarifvertrags-, Betriebsverfassungsrecht, etc. Durch den Berufsstand „Betriebswirt bAV (FH)“ und die Verknüpfung mit weiteren Spezialisten aus jedem dieser einzelnen Bereiche haben wir das fachliche Know-how um diese Rechtsgebiete für unsere Mandanten vorteilhaft zu erschließen. Dazu kommen Experten aus dem Bereich Versicherung, die sich ausschließlich mit der technischen Umsetzung der versicherungsförmigen Möglichkeiten des Betriebsrentengesetzes beschäftigen. Unsere Marktneutralität und die Ausbildung eigener konzernunabhängiger Spezialisten, die ausschließlich im Angestelltenverhältnis bei uns tätig sind, ist die Garantie, dass wir nur die Interessen unserer Mandanten vertreten – und dass es in deren Unternehmen nicht zu organisierten, rhetorischen Verkaufsveranstaltungen kommt.
Wir sind der Meinung, dass es für jedes Unternehmen vorteilhaft ist, wenn die Versorgungsordnung/ bAV wie „aus einem Guss“ ist, dass z. B. auch die Führungskräfte- und die Geschäftsleitungsversorgung ebenso wie die Sozialversicherungsbefreiung der mitarbeitenden Ehefrau ein einheitliches und gut überschaubares Bild ergeben und zusammenpassen. Sehr häufig erleben wir genau das Gegenteil, alles irgendwie zusammengestückelt, nichts passt richtig und ungeahnte Haftungsthemen stehen im Raum die der betreuende Mitarbeiter im Unternehmen nur erahnt. Oft wird an dieser Stelle auf den Steuerberater verwiesen, der jedoch in den meisten Fällen auf Grund der Komplexität des Themas völlig überfordert ist – und eine Haftung hierfür schon standesrechtlich gar nicht übernehmen kann.
In einem ersten Gespräch werden alle wichtigen Punkte des Betriebsrentengesetzes angesprochen. Ganz besonderen Wert legen wir auf die Haftung des Unternehmens. Wir zeigen dabei bereits bestehende Haftungsthemen auf, sprechen die auf den Arbeitgeber zukommenden Haftungsrisiken an und stellen dar wie diese vermieden werden oder abgegeben werden können. Ebenso optimieren wir die bereits bestehende betriebliche Altersvorsorge und binden diese in unsere Konzepte ein.
Weitere wichtige Punkte sind die Umsetzung evtl. tarifvertraglicher Besonderheiten und die neueste Rechtssprechung aller Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichte.
Für ein ca. 90 minütiges Erstgespräch fallen keine Kosten an. Ein darüber hinausgehendes Honorar für eventuelle Folgetermine kann entfallen, da die Vergütung in der Regel von unseren Produktpartnern übernommen wird. Nur falls auf Wunsch unserer Mandanten die Produktpartner nicht über uns gewählt oder vergütungsfreie Tarife verwendet, oder spezielle Leistungen von uns erbracht werden sollen, wird eine weitere Honorarvereinbarung getroffen.
Vorteilhaft ist immer, wenn auch die steuerlichen und/ oder juristischen Berater des Unternehmens bei einem persönlichen Erstgesprächstermin anwesend sind.