Betreuung und Service

 

Betreuung und Service werden bei uns im Hause sehr hoch angesetzt. Eine bAV Versicherung verkauft ihnen jeder Versicherungsvertreter, aber auf wen können Sie zurückgreifen, wenn Fragen aufkommen oder Probleme auftreten?

Für unsere Mandanten sind wir Ansprechpartner rund um das Thema Betriebsrentengesetz/ bAV, sowohl für die hausintern betreuende Personalabteilung, als auch für die Mitarbeiter die eine Betriebsrente abgeschlossen haben, als auch für die steuerlichen und juristischen Berater des Unternehmens.

Ob es um die Einpflegung der bAV in die Lohnbuchhaltung geht, beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers um die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber, oder bei Personalzugängen um die Übernahme einer mitgebrachten bAV in das hausinterne Betriebsrentensystem – wir unterstützen unsere Mandanten in all diesen Vorgängen oder erledigen diese auf Wunsch im Rahmen unserer Betreuung.

Wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden und diese entweder einzeln oder im Rahmen einer Belegschaftspräsentation über das im Haus bestehende Betriebsrentensystem informiert werden sollen – für uns kein Problem.

Sobald diese Betreuungsleistung von unserem Haus erbracht wird, wird auch automatisch die Haftung auf uns übertragen. Dadurch erreichen unsere Mandanten nicht nur Rechtssicherheit in allen Punkten der bAV sondern auch das gute Gefühl, dass nichts mehr passieren kann.

Aber wir fungieren nicht nur wie ein Nachschlagewerk. Da wir bei Erteilung des Gesamtmandats eine Spiegelakte der gesamten Vorgänge im Hause haben, können wir bei gesetzlichen Neuerungen oder Änderungen sofort reagieren und evtl. notwendige Veränderungen vorschlagen, ausarbeiten und unterbreiten.

Die Betreuungs- und Serviceleistung die wir anbieten können, geht von der Unterstützung bei Nachfrage bis hin zum Rundumsorglospaket, so wie es unsere Mandanten wünschen.

 
 

Der schnellste Weg um sich über eine Sache klar zu werden ist das Gespräch
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