Das Unternehmen

 

Unsere Historie

1988

Bühler Unternehmensgruppe

1996

Verlegung des Firmensitzes nach Stuttgart

2002

seit 2002 ausschließlich im Bereich bAV tätig

2007

Ausgliederung in die Bühler Consultants AG

2017

Roland Kurz wird in den Vorstand berufen

 

Das Unternehmen

Über die elterlichen Steuerkanzleien wurde bereits im Jahr 1988 mit der Unternehmensberatung im Bereich des Betriebsrentengesetzes begonnen. Seit dieser Zeit wurde das Unternehmen nach und nach weiter ausgebaut und die Unternehmensausrichtung in Ihrer Komplexität vervollständigt. Im Jahr 1996 wurde der Geschäftssitz nach Stuttgart verlegt. Seit der Neuordnung des Betriebsrentengesetzes im Jahr 2002 liegt der Schwerpunkt im Bereich spezielle Konzepte für individuelle Unternehmenslösungen, der sehr erfolgreich weiter aufgebaut wird. 

 Zum 01.07.2007 wurde das mittlerweile auf 15 Mitarbeiter angewachsene Einzelunternehmen Bühler Unternehmensgruppe, Steffen Bühler e. K. in die Bühler Consultants Aktiengesellschaft ausgegliedert. 

 Auf Grund der zunehmenden Komplexität des Betriebsrentengesetzes/ bAV hat der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Herr Steffen Bühler, im Jahr 2007 das Studium zum Betriebswirt bAV (FH) berufsbegleitend an der Fachhochschule in Koblenz aufgenommen und im Jahr 2009 erfolgreich abgeschlossen. Dieser Studiengang, der z. B.: von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten etc. absolviert wird, wurde erst im Jahr 2003 ins Leben gerufen und verbindet die Rechtsgebiete Steuer-, Arbeits-, Sozialversicherungs-, Tarifvertragsrecht etc. Stand 2019 gibt es in etwa 500 Betriebswirte bAV (FH) bundesweit. 

 Zum 01.07.2017 wurde Herr Roland Kurz ebenfalls in den Vorstand berufen. 

 Nach der Ausbildung zum Bankkaufmann absolvierte Herr Kurz an der Fachhochschule für Wirtschaft in Pforzheim erfolgreich ein betriebswirtschaftliches Studium. Sein beruflicher Werdegang führte ihn zu einigen Regionalbanken, bei denen er in Leitungsfunktionen für Marketing und Vertrieb verantwortlich war. Seit 2011 ist er für die Bühler Consultants AG tätig, zuletzt als Prokurist. 

 In der Welt des Betriebsrentengesetzes/ bAV lässt sich feststellen, dass genau genommen Steuerberater und Rechtsanwälte standesrechtlich nur innerhalb ihres Fachgebietes beraten dürfen. Eine umfassende Beratung im Bereich des Betriebsrentengesetzes/ bAV ist daher nur in beiden Bereichen speziell ausgebildeten Personen möglich, da sowohl das Steuer-, als auch das Arbeitsrecht und noch einige andere Gesetze tangiert sind. Um eine Verbindung dieses gesamten komplexen Bereichs herzustellen wurde das Studium zum Betriebswirt bAV (FH) geschaffen. 

 Bereits hier liegt einer der großen Vorteile der Bühler Consultants AG, wir dürfen standesübergreifend beraten und können vollumfänglich die Haftung hierfür übernehmen. Gerne stimmen wir unsere Beratungsabläufe mit den steuerlichen und juristischen Vertrauenspersonen des Unternehmens ab, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. 

 Wir sind der Meinung, dass nur durch partnerunabhängige Kooperationen eine bestmögliche Beratung darstellbar ist. Daher haben wir seit Firmengründung im Jahr 1988 keine Ausschließlichkeitsverträge mit Produktanbietern geschlossen – und unsere Mandanten genießen den Vorteil, dass wir Maklerstatus verbunden mit den entsprechend rückversicherten Haftungsübernahmen besitzen. 

 Wir verfügen über ein Portfolio an ausgesuchten Kooperationspartnern in allen Bereichen bei denen die Finanzkraft und die Seriosität im Vordergrund stehen. Die Auswahl unserer Produktpartner ist an sehr hohe Anforderungen geknüpft. Lediglich die Unternehmen, die beste Referenzen nach Standard & Poor´s, Morgen und Morgen, map-report und anderen renommierten Ratinggesellschaften vorweisen können werden von uns vertreten. 

 Die Produktzugriffsmöglichkeiten aus diesen Bereichen hier aufzuzählen würde einige Seiten füllen, nehmen Sie uns einfach beim Wort und überprüfen Sie unsere erarbeiteten Vorschläge und Konzepte in Ihrem speziellen Einzelfall – wir sind sicher, dass Sie sich unserer Meinung anschließen können, auch unsere Referenzen werden dies bestätigen.