Über 200 Unternehmen, z. B.
Genau genommen gibt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber lediglich sein Einverständnis, dass der Arbeitgeber eine bAV für ihn abschließen darf (§ 1 BetrAVG). Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass der Arbeitgeber für alles haftet was im Rahmen der bAV passieren kann – der Arbeitnehmer aber alle Rechte aus dem Vertragsverhältnis bekommt. Der Arbeitnehmer erhält quasi ein „Sorglospaket“.
Diese Arbeitgeberhaftung erstreckt sich sowohl auf die Anlage der eingezahlten Beträge als auch auf die Beratung (diese erfolgt ja im Namen des Arbeitgebers) des Mitarbeiters. Die Verjährung dieser Arbeitgeberhaftung tritt erst 3 Jahre nach Leistungsbeginn (also i. d. R. ab Eintritt des Mitarbeiters in den Ruhestand nach weiteren 3 Jahren) ein.
Sollte also zum Rentenbeginn nicht zumindest das eingezahlte Kapital (je nach Zusage evtl. zzgl. Verzinsung, Rentenerhöhung etc.) zur Verfügung stehen, steht der Arbeitgeber voll in der Ausgleichspflicht.
So ist es inzwischen keine Seltenheit, dass Arbeitgeber Geld nachzahlen müssen, da die vorher gewählten Versorgungsträger Ihre Leistungsversprechen nicht erfüllen können und diese kürzen. Wichtig ist zu wissen, dass per Gesetz (§ 1 I BetrAVG) der Arbeitgeber auch dann für das Leistungsversprechen in der bAV haftet, wenn die bAV nicht direkt über ihn sondern einen externen Versorgungsträger (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse) erfolgt.
Ebenso haftet der Arbeitgeber für die Qualität seines bAV-Beraters. Sollte dieser nicht vollumfänglich oder sogar falsch beraten haben und dem Arbeitnehmer hieraus ein Schaden entstehen haftet ebenfalls der Arbeitgeber.
Zur o. g. Arbeitgeberhaftung gibt es bereits zahlreiche BAG Urteile die in den allermeisten Fällen zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgegangen sind. Inwiefern sich der Arbeitgeber dann von seinem Berater wieder entschädigen lassen kann, hängt von vielen weiteren Faktoren ab.
Wir empfehlen: Lassen Sie es doch gar nicht so weit kommen – Augen auf bei der Beraterwahl. Als Arbeitgeber sind Sie Herr der Dinge – sofern Sie gut und richtig also z. B. durch uns beraten wurden und werden.
Sie dürfen, gesetzlich vorgegeben, den Durchführungsweg/ die Durchführungswege, die Gesellschaft(en) und auch den/die Berater auswählen. Lassen Sie sich von uns – einem erfahrenen, spezialisierten Beratungsunternehmen das auch Ihre Arbeitgeberhaftung übernimmt – beraten und treffen Sie dann Ihre Entscheidungen.
Lassen Sie uns gemeinsam eine Versorgungsordnung für Ihr Unternehmen gestalten, die Sie noch attraktiver für neue und bestehende Mitarbeiter werden lässt und diese auch gerne bei Ihnen bleiben.
So eine Versorgungsordnung kann für Sie völlig kostenneutral bleiben oder Sie können auch mit (geringen) zusätzlichen Mitteln weitere soziale Verantwortung zeigen und die Motivation Ihrer Mitarbeiter zusätzlich steigern. Wir fertigen maßgeschneiderte Konzepte, die Ihre Unternehmensphilosophie widerspiegeln.
Mit uns als bAV-Beratungsunternehmen erreichen Sie gleichzeitig auch eine große Entlastung Ihrer Personalabteilung, da von dort viele Aufgaben an uns ausgelagert werden können. Wir haben immer alle aktuellen gesetzlichen Änderungen im Auge. Somit kann sich Ihre Personalabteilung auf die eigentliche Personalarbeit konzentrieren. Des Weiteren unterstützen wir Sie auch in den Bereichen Lohnbuchhaltung, Mitarbeiterdokumentation, Mitarbeiterein-/ austritte u.v.m.
Im Fall Sie bundesweit Niederlassungen haben stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter überall gleich gut und qualitativ hochwertig beraten werden und auch Ihrer zentralen Lohnbuchhaltung immer ein kompetenter Ansprechpartner in unserem Haus für anfällige Fragen zur Verfügung steht.
In den Einzelberatungen Ihrer Mitarbeiter stehen für uns die jeweils individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse jedes einzelnen Mitarbeiters im Mittelpunkt. Auch für Mitarbeiter ist es wichtig, dass die Altersversorgung maßgeschneidert passt und nicht eine unangenehme finanzielle Belastung darstellt. Wir wollen erreichen, dass jeder Ihrer Mitarbeiter mit Freude und dem Wissen seiner finanziellen Sicherheit an seinen Ruhestand denkt.
Unser Mitarbeiter aus dem Führungskräfteteam Marcel Hoyer verglich, während seines Bachelorstudiums der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim, in seiner Abschlussarbeit die betriebliche Altersversorgung mit anderen staatlich geförderten Rentenversicherungen. Teil seiner Bachelorarbeit ist auch eine Beispielrechnung, in der jeweils 100 € Netto monatlich in eine bAV, Basis- und Riester-Rente investiert wurden. Förderung und (Netto-) Rentenleistungen wurden mit folgendem Ergebnis verglichen:
„Im […] Beispiel geht die bAV, trotz zusätzlicher Sozialversicherungspflicht in der Rentenphase, mit
einer monatlichen Nettorente von 401,47 € als lukrativste Alternative hervor. Sie ist um 64,06 €
höher als die Riester-Rente und 76,05 € höher als die Basisrente. So ergibt sich für dieses Beispiel,
dass bei einem Nettoaufwand von 100 € die bAV die größte Leistung erbringt.“
(Marcel Hoyer: Die betriebliche Altersversorgung im Vergleich zu privaten staatlich geförderten Rentenversicherungen)
Die Nettorente ergibt sich nach Steuer- und Sozialversicherungsabzug, sowie abzüglich der Minderung der gesetzlichen Rente durch die Entgeltumwandlung.
Auch bezüglich der Förderung überragt die bAV die Basis- und die Riester-Rente. Dies hat seinen Ursprung neben der Steuer- und Sozialversicherungseinsparung in der Arbeitgeberpflichtzulage die mit in Kraft treten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gilt.
Das Ergebnis des Rentenvergleichs wird in u. s. Schaubild dargestellt.
Im Jahr 2020 wurde die Bachelorarbeit von Marcel Hoyer veröffentlicht. Sein Buch kann über uns direkt oder in jeder Buchhandlung erworben werden.
Quelle: In Anlehnung an die Beispielrechnungen unseres Mitarbeiters Marcel Hoyer in seiner Bachelor Abschlussarbeit „Die betriebliche Altersversorgung
im Vergleich zu privaten staatlich geförderten Rentenversicherungen“
William Shakespeare (1564 - 1616)
Erst wenn all diese Punkte im Einklang stehen, haben Sie eine sichere, auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte und zukunftsorientierte betriebliche Altersversorgung.
Einer unserer Mandanten hatte eine sehr schöne Anmerkung die unsere Arbeit perfekt auf den Punkt bringt:
„Bei der Bühler Consultants AG haben wir nicht irgendwelche Produkte verkauft bekommen – wir haben eine Philosophie erhalten.“
Als Unternehmensberatung haben wir uns ausschließlich im Bereich des Betriebsrentengesetzes/ betriebliche Altersvorsorge (bAV) spezialisiert. Wir unterstützen unsere Mandanten diesbezüglich in den verschiedensten Bereichen. Von der Übernahme der Arbeitgeberhaftungsrisiken, der Ausarbeitung von arbeits-, steuer- und sozialversicherungs-rechtlich richtigen Lösungen für das Unternehmen, der Umsetzung über verschiedene Konzepte mit guten Quoten bei der Belegschaft, bis hin zu speziellen Themen wie Sozialversicherungsbefreiung oder Versorgungswerke für leitende Angestellte und Geschäftsführer.
Auf unser Knowhow können sich unsere Mandanten jederzeit verlassen.
Wir bieten professionelle, individuelle Lösungen die speziell auf die Interessen unseres Klientel abgestimmt sind. Unsere Beratungsleistungen ergeben gute Resultate kombiniert mit laufender Betreuung ohne Haftungsrisiken.
Wir beraten unabhängig und kompetent, damit in Ihrem Unternehmen Ihr Betriebsrentensystem in Zukunft klar strukturierte und sichere Wege gehen kann.
„Großartig, dass Sie sich um alles kümmern..!“
„Es ist wirklich eine große Erleichterung für uns, dass wir für alle unsere Niederlassungen nur einen einzigen Ansprechpartner in Sachen bAV haben. Auch dass Sie sich um Verträge kümmern, die noch vor unserer Zusammenarbeit eingerichtet wurden, empfinden wir als großen Vorteil.“
„Endlich können wir sicher sein, im Bereich der bAV alles richtig zu machen. Als Mittelständler können wir uns nicht selber um alles kümmern.“
„Wir haben ein gutes Gefühl, wenn Sie unsere Mitarbeiter/innen beraten. Die Rückmeldungen bestätigen unsere Einschätzung.“
„Wir waren total überrascht, wie positiv Ihr bAV-Konzept bei unseren Mitarbeitern/-innen ankam. Da haben wir in der Vergangenheit leider schon ganz andere Erfahrungen gemacht.“
„Ihre Mitarbeiter verstehen ihr Handwerk!“
„Gott sei Dank haben wir damals den Termin mit Ihnen vereinbart, sonst hätten wir ja nie erfahren welchen Mehrwert Sie uns im Vergleich zu unserem ehemaligen bAV-Partner gebracht haben.“
„Wie Sie unsere Unterstützungskassenversorgungen abgelöst haben – das war wirklich professionell!“
„Ihr Konzept, unsere geringeren Einkommensgruppen stärker zu fördern, kam sehr gut an in unserem Unternehmen.“
„Einfach nur perfekt wie das bei uns gelaufen ist.“
„Ihr Ruf eilt Ihnen voraus: Sie spielen in der Champions League!“
„Unsere Mitarbeiter schätzen Ihre faire Beratung. Gerade, wenn bereits Verträge bestehen, sorgen Sie professionell dafür, dass diese im Sinne des Mitarbeiters weitergeführt werden.“